Registrierkasse einrichten
In der Registrierkasse (RGK) werden für Zahlungen in bar, Belege erstellt.
Unter Zahlungen in bar werden auch Zahlungen per Bankomat und Kreditkarte verstanden.
Auch Gutschriften müssen von der RGK berücksichtigt werden.
Da nicht all Ihre Zahlungen in bar getätigt werden (z.B. Überweisungen), stimmen die Gesamtrechnungsbeträge nicht immer mit den Beträgen in der RGK überein.
In der RGK wird ein Gesamtumsatz berechnet. Dieser Gesamtumsatz ist nicht der Jahresumsatz.
Voraussetzung für die Einrichtung der Registrierkasse:
Ihre 9-stellige Steuernummer
Ihr Finanz Online Zugang