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e-Wahlpartner

Das e-card Service für Wahlärzte e-Wahlpartner unterstützt Sie bei der Prüfung der rechtmäßigen Verwendung der e-card (= Gültigkeit) und der Diagnosen- und Leistungsdokumentation, um der Verpflichtung des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes nachzukommen.

e-Wahlpartner ist lt. § 6a Abs. 4 iVm § 6 Abs 3 Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen (DokuG) für sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähige Leistungen in folgenden Fällen zu verwenden:

  1. Für Kassenpatienten, die über die Schnittstelle „Datenaustausch mit Vertragspartnern“ (DVP) abgerechnet werden, sind die Daten über die DVP zu melden. Dies erfolgt über die bisher übliche Buchung einer Konsultation.

  2. Für Kassenpatienten, die nicht über die DVP abgerechnet werden, sowie alle anderen Patienten, die nicht über die DVP abgerechnet werden, sind die Daten über e-Wahlpartner senden (z.B. SVS Geldleistungsberechtigte, Wahlarzt, nicht versicherte Personen, KFA Tirol, …).